FÖRDERVEREIN
Freunde der Musikschule Mittleres Wiesental e.V.
Musik macht schlau – und gute Laune gleich dazu
Kinder, die musizieren, lernen leichter, finden Halt in der Gemeinschaft und kommen besser durch die stürmischen Jahre der Pubertät. Ob Klassik oder Pop – Hauptsache, es klingt!
Die Musikschule ist mehr als Unterricht
Sie ist ein wichtiger Ort für kulturelle Bildung und sinnvolle Freizeitgestaltung. Hier wachsen Talente, Freundschaften und manchmal sogar kleine Bühnenstars.
Der Förderverein hilft dort, wo es besonders wichtig ist
Wir unterstützen Projekte, die über den normalen Unterricht hinausgehen – denn gemeinsames Musizieren, Auftritte und Workshops stärken das soziale Miteinander und bleiben in Erinnerung.
Ihre Unterstützung macht möglich:
- Anschaffung und Ausleihe von Instrumenten: Bereitstellung von Leihinstrumenten
- Förderung von Schülerprojekten: Unterstützung bei Wettbewerben, Konzerten und Workshops
- Öffentlichkeitsarbeit: Bewirtung von Veranstaltungen und Konzerten zur Präsentation der Schülerleistungen
Schon mit 20 Euro im Jahr dabei
Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie dazu bei, dass musikalische Bildung für alle zugänglich ist. Als Mitglied im Förderverein „Freunde der Musikschule Mittleres Wiesental e.V.“ helfen Sie aktiv mit. Oder unterstützen Sie uns ganz unkompliziert mit einer Spende.
Jetzt Mitglied werden
Unterstützen Sie die musikalische Bildung in Ihrer Region. Laden Sie die Beitrittserklärung herunter und werden Sie Teil unseres Netzwerkes aus Förderern.
Die email – Adresse des Fördervereins lautet: foerderverein-mumiwi@web.de
Kontoinformationen
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden
BIC: SKLODE66XXX
IBAN: DE16 6835 0048 0020 5553 55
oder
Volksbank Dreiländereck
BIC: VOLODE66
IBAN: DE30 6839 0000 0000 9095 05
Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren:
DE71ZZZ00001232434
Spenden und Beiträge sind steuerbegünstigt.
Der Förderverein Freunde der Musikschule Mittleres Wiesental ist nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsbescheid des Finanzamtes Lörrach StNr. 11007/15402 vom 07.08.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2022 – 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
