STUDIENVORBEREITENDE AUSBILDUNG (SVA)

Die Studienvorbereitende Klasse richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die vorhaben sich auf einen Musikberuf vorzubereiten. Die SVA bereitet sie umfassend auf eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule oder pädagogischen Hochschule und das sich anschließende Studium vor. Hierbei kann es sich ebenso um künstlerische als auch um künstlerisch-pädagogische Studienrichtungen handeln.
Die Teilnahme ist grundsätzlich für ein Jahr befristet und kann bei entsprechendem Leistungsnachweis bis zum Erreichen der Altersgrenze fortgesetzt werden.

Die SVA umfasst den folgenden verbindlichen, wöchentlichen Unterricht:

  • 75 Minuten instrumentalen oder vokalen Hauptfachunterricht
  • 30 Minuten instrumentalen oder vokalen Nebenfachunterricht (Klavier bei Hauptfach Melodieinstrument)
  • Musiktheorie/ Gehörbildung, pro Schuljahr mindestens neun Zeitstunden 
  • Ensemble/ Orchester/ Chor, pro Schuljahr mindestens neun Zeitstunden
  • Die Teilnehmenden haben Anspruch auf Korrepetition
  • Die Teilnahmegebühr entspricht der Gebührenordnung des Zweckverbandes Musikschule Mittleres Wiesental.

Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung:

  • Zugelassen sind Bewerberinnen und Bewerber im Alter von 12 bis 19 Jahren.
  • Die Bewerbung zur Aufnahme in die SVA, kann nur von einer Lehrkraft der Musikschule mit Zustimmung des Zahlungspflichtigen bei der Schulleitung mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden.
  • Ein Bewerbungsschreiben der Schülerin/ des Schülers mit Angaben zum musikalischen Werdegang, zu Erfolgen, zur persönlichen Zielsetzung und Motivation muss der Anmeldung beiliegen.
  • Das Vorspielprogramm soll eine Dauer von 10 – 12 Minuten haben.
  • Der Schwierigkeitsgrad muss den Empfehlungen für die Altersgruppe bei Jugend musiziert entsprechen. Mindestens ein Werk muss solo (ohne Korrepetition) vorgetragen werden. Auch Kammermusik und Teile von Werken können vorgetragen werden.
  • Die Berechtigung zum Verbleib in der SVA muss jährlich durch ein Vorspiel und die Vorlage von Leistungsnachweisen im Hauptfach und den Nebenfächern bestätigt werden. Das Studienbuch ist bis zum 01. Oktober vorzulegen.
  • Die geförderten Schülerinnen und Schüler nehmen jährlich an mindestens zwei Vorspielen / Konzerten teil.

Die Anmeldefrist entnehmen Sie den aktuellen Richtlinien.