Neue Gebührenordnung ab Oktober 2020
(konsolidierte Fassung vom 30.06.2020)
Anlage zu § 1 Abs. 1 der Musikschulgebührensatzung
Unterrichtsgebühren Euro
(gültig ab 01.09.2020)
Klassenunterricht:
Spielraum Musik (40 Minuten) 27,-
Musik. Früherziehung (ab 4 J.) 27,-Grundausbildung 27,-
Babykurs (40 Minuten) 25,-
Instrumentenkarussell (einschl. Leihgebühr)) 34,-
Ballett 27,- Kleingruppen:
Kleingruppe ab 5 Schüler 45 Min. 27,-
ab 6 Schüler 60 Minuten 27,-
Gruppenunterricht:
2 Schüler 30 Min. 40,-
2 Schüler 45 Min. 60,-
3 Schüler 45 Min. 40,-
4 Schüler 45 Min. 30,-
4 Schüler 60 Min. 40,-
Einzelunterricht:
1 Schüler 45 Min. 108,-
1 Schüler 30 Min. 72,-
1 Schüler 15 Min. (in Verbindung 36,-
mit anderer Unterrichtsform)
Erwachsenen-Einzelunterricht:
Unterrichtsabonnement 310,-
(10 Termine á 30 Min. nach Absprache)
Erwachsenen-Gruppenunterricht:
10 Termine á 45 Min.
bis 3 Teilnehmer 180,-ab 4 Teilnehmern 140,-ab 6 Teilnehmern á 60 Min. 140,-
Ergänzungsfach: 17,-
Ohne Besuch eines Hauptfaches
(ansonsten kostenfrei)
Sonstige Gebühren
Instrumentenmiete pro Jahr:
Akkordeon 15,-
Blechblasinstrumente 10,-
Bongo 2,-
Gitarre 5,-Keyboard 5,-Klarinette, Querflöte 15,-
Saxophon 20,-
Snare Drum Starter Set 5,-
Violinen 3/4, 4/4, Cello 20,-
Violinen 1/8, 1/8, ½ 15,-
Anmeldegebühr: 15,-
Auswärtigentarif:
%-Aufschlag auf die entsprechenden Tarife:
Einzelunterricht 40 %
Gruppentarif 25 %
Musikschule Mittleres Wiesental
Eisenbahnstraße 26 ● 79585 Steinen
www.musikschule-mittleres-wiesental.de
Telefon: 07627/9100-80/-81 ● Fax: 07627/9100-82
S a t z u n g
über die Erhebung von Gebühren
(Musikschulgebührensatzung)
- in der Fassung der Änderung vom 11.11.2014 -
S a t z u n g
Über die Erhebung von Gebühren
(Musikschulgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der aktuell gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinen am 30.06.2020 folgende Satzung (konsolidierte Darstellung) beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
- Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.
- Die monatliche Unterrichtsgebühr bezieht sich auf eine Wochenstunde zu 45 Minuten.
- Für Kurse in Ergänzungsfächern werden keine Gebühren erhoben, wenn der/die Schüler/in an der Musikschule im Hauptfach unterrichtet wird. In besonderen Fällen können hier Ausnahmen zugelassen werden.
(4) Schüler, die außerhalb der Gemeinden Steinen,
Schopfheim, Maulburg und Hausen wohnen,
müssen einen Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr
zahlen.
§ 2 Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
§ 3 Fälligkeit
Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im Voraus zu entrichten. Bei Abmeldung sind die Gebühren bis einschließlich letzter Monat des Musikschuljahres zu zahlen.
§ 4 Ermäßigungen
- Beim gleichzeitigen Besuch der Musikschule werden folgende Geschwisterermäßigungen gewährt:
- beim 2. Kind 10 %
- beim 3. Kind 20 %
- beim 4. Kind 30 %
- ab dem 5. Kind 40 %
- Bezieht der Gebührenschuldner (siehe § 2) Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % gewährt.
- Für das gebührenpflichtige Ergänzungsfach, die Instrumentenmiete und die Anmeldegebühr wird keine Ermäßigung gewährt.
§ 5 Räumlichkeiten, Unterrichtsgebäude
(1) Der Unterricht findet in den Unterrichtsgebäuden
Der Musikschule und in den von den Gemeinden
Steinen, Schopfheim, Maulburg und Hausen zur
Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt.
(2) Falls aufgrund höherer Gewalt die
Räumlichkeiten für die Musikschule nicht nutzbar
sind, können die Unterrichtsstunden, soweit die
technischen Voraussetzungen bei den Schülern
gegeben sind, Online gehalten werden.
§ 6 Angebote im Online-Unterricht
(1) Unterricht in Kursen (z. B. Theorieunterricht,
Music Production, …) können zum Teil auch
Online angeboten werden.
(2) Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft oder
eines Schülers, bei dem ein persönlicher Kontakt
nicht möglich ist, können übergangsweise auch
Online-Stunden vereinbart werden.
(3) Bei Ausfall des Unterrichts aufgrund höherer Gewalt,
kann die Musikschule für einen begrenzten Zeitraum
den Unterricht komplett auf Online-Unterricht
umstellen, sofern die technischen Voraussetzungen
bei den Schülern gegeben sind. Ist kein Online-
Unterricht möglich, werden Nachholstunden
vereinbart.
§ 7 Ferien und Ausnahmeregelungen
Während der Musikschulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Gebührenfreiheit wird für diese Zeit nicht gewährt. Die Gebühr ist auch für die Zeiten zu entrichten, in denen der/die Schüler/in den Unterricht aus irgendwelchen Gründen versäumt.
Auf Antrag sind Ausnahmen möglich. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen der Schulordnung.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. September 2020 in Kraft.
Steinen, den 30. Juni 2020
gez. Braun
Bürgermeister
Anlage: Gebührenverzeichnis