Leihinstrumente

Grundsätzlich sollte ein Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, ein Instrument im Rahmen der Bestände von der Musikschule auszuleihen.

Die Leihzeit beträgt in der Regel ein Jahr und kann auf begründeten Antrag verlängert werden. Die Leihgebühren betragen im ersten Jahr 15,00 EUR, ab dem 2. Jahr 18,00 EUR (außer Streichinstrumente).

 

Weitere Informationen hierzu sind in der Schulordnung einzusehen.