Hygienekonzept

Hygiene

Hygienekonzept – Alarmstufe II

 

Betreten des Gebäudes: 2 G und Zertifikatspflicht!

Für alle Erwachsenen (Eltern, Begleitperson) und Schüler ab 18! Nachweis-Dokumente müssen mitgeführt werden und dürfen durch Lehrkraft kontrolliert werden. Das Tragen einer FFP2-Maske ist erforderlich!                  

 

  • Niemals krank in die Musikschule! Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen aufweisen, dürfen das Gebäude nicht betreten bzw. am Vorspiel nicht teilnehmen.

 

  • Es besteht Maskenpflicht bei Betreten des Gebäudes und im Unterrichtsraum für alle Instrumente und Klassen (OP-Maske, FFP2, KN95/N95, KF94/Kf99).

Sonderregelung Blasinstrumente: Unterricht ohne Maske möglich.

Gesang in der Alarmstufe nur mit Maske!

Früherziehung:

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt auch beim Singen (wie auch sonst) die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske.

 

  • Abstand halten! Mindestens 1,5m – bei Gesang und Bläsern mindestens 2m.
  • Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
  • Berührungen (z.B. Händeschütteln oder Umarmungen) vermeiden, wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden.
  • Auf den Toiletten bzw. im Eingangsbereich stehen Spender mit Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
  • Regelmäßige Flächendesinfektionen der Instrumente sind durchzuführen.
  • Regelmäßig lüften.
  • Sowohl der Verdacht einer Erkrankung durch den Hausarzt als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Musikschulleitung unverzüglich mitzuteilen.

 

Zweckverband Musikschule Mittleres Wiesental, 06.12.2021

gez. Schulleiter Ingo Ganter

 

Regelungen lt. Corona Verordnung vom 27.12.2021:

 

 

  • Es besteht weiterhin grundsätzlich Maskenpflicht bei Aufenthalt in geschlossenen Räumen der Musikschulen.

Neu ist, dass nun Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen „sollen“. Nur in „begründeten Fällen“ ist eine medizinische Maske zulässig

 

  • im Fach Gesang ist für Schüler*Innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist beim Unterricht weiterhin eine medizinische Maske ausreichend

 

  • für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren ist weiterhin eine medizinische Maske für den Aufenthalt in der Musikschule und die Teilnahme am Unterrichts- und Veranstaltungsbetrieb ausreichend

 

  • Keine Maskenpflicht besteht (selbstverständlich) weiterhin für den Unterricht der Blasinstrumente

 

  • Zutritt zur Musikschule für Eltern/ Schüler*Innen ab 18 Jahren:

 

In der Alarmstufe gilt für den Zutritt zu Räumen der Musikschule und die Teilnahme am Unterricht oder an Veranstaltungen der Musikschule weiterhin 2G, in der Alarmstufe II weiterhin 2G+.

Baden-Württemberg befindet sich weiterhin in der Alarmstufe II, so dass grundsätzlich nur immunisierten Personen (nachweislich) der Zutritt zur Musikschule erlaubt ist, die zusätzlich mindestens einen aktuellen Antigen-Schnelltest mit negativem Testergebnis vorweisen können oder 2. Impfung nicht älter als 3 Monate ist,

bzw. Nachweis der Booster-Impfung.

 

  • Für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie für 6-17-Jährige haben sich die jeweiligen bisherigen Regelungen für den Zutritt zur Musikschule nicht geändert. Gleiches gilt für die Corona-Regelungen hinsichtlich des Zutritts von Mitarbeitenden zur Musikschule und ihre Teilnahme / Mitwirkung an Aktivitäten und Angeboten der Musikschule.