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Musikschule Mittleres Wiesental
 
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Download der Gebührenordnung, Satzung ab 01.01.2021

(bitte draufklicken)

 

(Fassung vom 15.04.2021)

 

 

Z W E C K V E R B A N D

LOGO


 

Anlage zu § 1 Abs. 1 der Musikschulgebührensatzung

 

Unterrichtsgebühren (in €)                               pro                     pro

                                                                                  Monat              Semester

 

(gültig ab 1.9.2021)

 

Klassenunterricht:

 

Spielraum Musik (40 Minuten)                    27,-            162,-

Musikalische Früherziehung,                

Grundausbildung                                       27,-            162,-

Babykurs                                                  25,-           150,-

Instrumentenkarussell

(einschl. Leihgebühr)                                 34,-            204,-

Ballett                                                      27,-            162,-

Kleingruppen:

Kleingruppe ab 5 Schüler 45 Min.               27,-            162,-

ab 6 Schüler 60 Minuten                            27,-            162,-

                                                                                                                                        

 

Gruppenunterricht:                                                                               

2 Schüler 30 Min.                                      40,-            240,-

2 Schüler 45 Min.                                      60,-            360,-

3 Schüler 45 Min.                                      40,-            240,-

4 Schüler 45 Min.                                      30,-            180,-

4 Schüler 60 Min.                                      40,-            240,-

                                                                                                                                           

 

Einzelunterricht:                                                                                    

1 Schüler 45 Min.                                     108,-           648,-

1 Schüler 30 Min.                                      72,-            432,-

1 Schüler 15 Min. (in Verbindung                 36,-            216,-

mit anderer Unterrichtsform)                                                                  

Erwachsene Einzelunterricht:

 

Unterrichtsabonnement                                     310,-

(10 Termine á 30 Min. nach Absprache)

 

Erwachsenen-Gruppenunterricht:

 

10 Termine á 45 Min.

bis 3 Teilnehmer                                                180,-

ab 4 Teilnehmern                                               140,-

ab 6 Teilnehmern á 60 Min.                                 140,-                                 

 

Ergänzungsfach:                                     17,-

Ohne Besuch eines Hauptfaches

(ansonsten kostenfrei)

 

 

Sonstige Gebühren

 

Instrumentenmiete pro Monat:

(Instrumente können jeweils zum Monatsende

zurückgegeben werden)

 

Akkordeon                                                   15,-           90,-

Blechblasinstrumente                                   10,-           60,-

Bongo                                                           2,-           12,-

Gitarre                                                          5,-            30,-

Keyboard                                                      5,-            30,-

Klarinette, Querflöte                                      15,-            90,-

Saxophon                                                    20,-           120,-

Snare Drum Starter Set                                  5,-             30,-

Violinen 3/4, 4/4, Cello                                  20,-           120,-

Violinen 1/8, 1/4, ½                                       15,-            90,-

 

Anmeldegebühr:                                          15,- (einmalig)

 

Auswärtigentarif:

 

%-Aufschlag auf die entsprechenden Tarife:

 

Einzelunterricht                                40 %

Gruppentarif                                     25 %

 

- in der Fassung der Änderung vom 11.11.2014 -

S a t z u n g

Über die Erhebung von Gebühren

(Musikschulgebührensatzung)

 

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der aktuell gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Mittleres Wiesental am 15.04.2021 folgende Satzung  beschlossen:

 

§ 1 Gebührenpflicht

 

  1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.

 

  1. Die monatliche Unterrichtsgebühr bezieht sich je nach gebuchter Unterrichtsdauer und Unterrichtsform auf eine Semestergebühr, die auch in 6 gleichen Monatsraten gezahlt werden kann.

 

  1. Für Kurse in Ergänzungsfächern werden keine Gebühren erhoben, wenn der/die Schüler/in an der Musikschule im Hauptfach unterrichtet wird. In besonderen Fällen können hier Ausnahmen zugelassen werden.

 

(4)  Schüler, die außerhalb der Gemeinden Steinen,

      Schopfheim, Maulburg und Hausen wohnen,

      müssen einen Zuschlag auf die   

      Unterrichtsgebühren bezahlen.

 

§ 2 Gebührenschuldner

 

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.

 

§ 3 Anmeldung – Probezeit – Kündigung

 

(1) Ab dem 1.9.2021 sind Anmeldungen zu Beginn

     des Semesters zum 1.9. bzw. 1.3. des Jahres    

     möglich. Die Probezeit beträgt einen Monat bzw.

     4 Unterrichtseinheiten. Innerhalb der Probezeit ist

     eine Kündigung mit einer Frist von 3 Tagen zum

Ende der Probezeit möglich. Wird der Unterricht nicht zum Semesterende gekündigt, verlängert

sich die Unterrichtsvereinbarung automatisch um

weitere 6 Monate.

 

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum 31.8.

     bzw. 28./29.2. des Jahres.

 

§ 4 Fälligkeit

 

(1) Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im

     Voraus zu entrichten.     

 

(2) Bei Abmeldung sind die Gebühren bis einschließlich letzter Monat des Musikschuljahres bzw. zum Semesterende zu zahlen.

 

§ 5 Ermäßigungen

 

  1. Beim gleichzeitigen Besuch der Musikschule werden folgende Geschwisterermäßigungen gewährt:

 

- beim 2. Kind              10 %

- beim 3. Kind              20 %

- beim 4. Kind              30 %

- ab dem 5. Kind          40 %

 

  1. Bezieht der Gebührenschuldner (siehe § 2) Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % gewährt.

      Eine zusätzliche Geschwisterermäßigung ist in  

      diesem Fall nicht vorgesehen.

  1. Für das gebührenpflichtige Ergänzungsfach, die Instrumentenmiete und die Anmeldegebühr wird keine Ermäßigung gewährt.

 

§ 6 Räumlichkeiten, Unterrichtsgebäude

 

(1) Der Unterricht findet in den Unterrichtsgebäuden

     der Musikschule und in den von den Gemeinden

     Steinen, Schopfheim, Maulburg und Hausen zur

     Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt.

(2) Falls aufgrund höherer Gewalt die Räumlichkeiten   

     für die Musikschule nicht nutzbar sind,

     können die Unterrichtsstunden, soweit die

     technischen Voraussetzungen bei den Schülern

     gegeben sind, Online gehalten werden.

 

§ 7 Angebote im Online-Unterricht

 

(1) Unterricht in Kursen (z. B. Theorieunterricht,

     Music Production, …) können zum Teil auch

     Online angeboten werden.

 

(2) Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft oder

     eines Schülers, bei dem ein persönlicher Kontakt

     nicht möglich ist, können übergangsweise auch

     Online-Stunden vereinbart werden.

 

(3) Bei Ausfall des Unterrichts aufgrund höherer Gewalt,

     kann die Musikschule für einen begrenzten Zeitraum

     den Unterricht komplett auf Online-Unterricht

     umstellen, sofern die technischen Voraussetzungen

     bei den Schülern gegeben sind. Ist kein Online-

     Unterricht möglich, werden Nachholstunden

     vereinbart.

    

§ 8 Ferien und Ausnahmeregelungen

 

Während der Schulferien in Baden-Württemberg (bewegliche Ferientage sind teilweise kommunal geregelt und betreffen nur die jeweilige Kommune) und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Unterrichtsgebühr ist unabhängig von den Ferien eine Semestergebühr, die monatlich zu 6 gleichen Raten gezahlt werden kann. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen der Schulordnung.               

§ 9 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Steinen, den 22.04.2021  

gez. Braun, Verbandsvorsitzender

Anlage: Gebührenverzeichnis

                               - gültig ab 1.9.2021

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