Download der Gebührenordnung, Satzung ab 01.01.2021
(bitte draufklicken)
(Fassung vom 15.04.2021)
Z W E C K V E R B A N D
Anlage zu § 1 Abs. 1 der Musikschulgebührensatzung
Unterrichtsgebühren (in €) pro pro
Monat Semester
(gültig ab 1.9.2021)
Klassenunterricht:
Spielraum Musik (40 Minuten) 27,- 162,-
Musikalische Früherziehung,
Grundausbildung 27,- 162,-
Babykurs 25,- 150,-
Instrumentenkarussell
(einschl. Leihgebühr) 34,- 204,-
Ballett 27,- 162,-
Kleingruppen:
Kleingruppe ab 5 Schüler 45 Min. 27,- 162,-
ab 6 Schüler 60 Minuten 27,- 162,-
Gruppenunterricht:
2 Schüler 30 Min. 40,- 240,-
2 Schüler 45 Min. 60,- 360,-
3 Schüler 45 Min. 40,- 240,-
4 Schüler 45 Min. 30,- 180,-
4 Schüler 60 Min. 40,- 240,-
Einzelunterricht:
1 Schüler 45 Min. 108,- 648,-
1 Schüler 30 Min. 72,- 432,-
1 Schüler 15 Min. (in Verbindung 36,- 216,-
mit anderer Unterrichtsform)
Erwachsene Einzelunterricht:
Unterrichtsabonnement 310,-
(10 Termine á 30 Min. nach Absprache)
Erwachsenen-Gruppenunterricht:
10 Termine á 45 Min.
bis 3 Teilnehmer 180,-
ab 4 Teilnehmern 140,-
ab 6 Teilnehmern á 60 Min. 140,-
Ergänzungsfach: 17,-
Ohne Besuch eines Hauptfaches
(ansonsten kostenfrei)
Sonstige Gebühren
Instrumentenmiete pro Monat:
(Instrumente können jeweils zum Monatsende
zurückgegeben werden)
Akkordeon 15,- 90,-
Blechblasinstrumente 10,- 60,-
Bongo 2,- 12,-
Gitarre 5,- 30,-
Keyboard 5,- 30,-
Klarinette, Querflöte 15,- 90,-
Saxophon 20,- 120,-
Snare Drum Starter Set 5,- 30,-
Violinen 3/4, 4/4, Cello 20,- 120,-
Violinen 1/8, 1/4, ½ 15,- 90,-
Anmeldegebühr: 15,- (einmalig)
Auswärtigentarif:
%-Aufschlag auf die entsprechenden Tarife:
Einzelunterricht 40 %
Gruppentarif 25 %
- in der Fassung der Änderung vom 11.11.2014 -
S a t z u n g
Über die Erhebung von Gebühren
(Musikschulgebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der aktuell gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Mittleres Wiesental am 15.04.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
- Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben.
- Die monatliche Unterrichtsgebühr bezieht sich je nach gebuchter Unterrichtsdauer und Unterrichtsform auf eine Semestergebühr, die auch in 6 gleichen Monatsraten gezahlt werden kann.
- Für Kurse in Ergänzungsfächern werden keine Gebühren erhoben, wenn der/die Schüler/in an der Musikschule im Hauptfach unterrichtet wird. In besonderen Fällen können hier Ausnahmen zugelassen werden.
(4) Schüler, die außerhalb der Gemeinden Steinen,
Schopfheim, Maulburg und Hausen wohnen,
müssen einen Zuschlag auf die
Unterrichtsgebühren bezahlen.
§ 2 Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
§ 3 Anmeldung – Probezeit – Kündigung
(1) Ab dem 1.9.2021 sind Anmeldungen zu Beginn
des Semesters zum 1.9. bzw. 1.3. des Jahres
möglich. Die Probezeit beträgt einen Monat bzw.
4 Unterrichtseinheiten. Innerhalb der Probezeit ist
eine Kündigung mit einer Frist von 3 Tagen zum
Ende der Probezeit möglich. Wird der Unterricht nicht zum Semesterende gekündigt, verlängert
sich die Unterrichtsvereinbarung automatisch um
weitere 6 Monate.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum 31.8.
bzw. 28./29.2. des Jahres.
§ 4 Fälligkeit
(1) Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im
Voraus zu entrichten.
(2) Bei Abmeldung sind die Gebühren bis einschließlich letzter Monat des Musikschuljahres bzw. zum Semesterende zu zahlen.
§ 5 Ermäßigungen
- Beim gleichzeitigen Besuch der Musikschule werden folgende Geschwisterermäßigungen gewährt:
- beim 2. Kind 10 %
- beim 3. Kind 20 %
- beim 4. Kind 30 %
- ab dem 5. Kind 40 %
- Bezieht der Gebührenschuldner (siehe § 2) Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % gewährt.
Eine zusätzliche Geschwisterermäßigung ist in
diesem Fall nicht vorgesehen.
- Für das gebührenpflichtige Ergänzungsfach, die Instrumentenmiete und die Anmeldegebühr wird keine Ermäßigung gewährt.
§ 6 Räumlichkeiten, Unterrichtsgebäude
(1) Der Unterricht findet in den Unterrichtsgebäuden
der Musikschule und in den von den Gemeinden
Steinen, Schopfheim, Maulburg und Hausen zur
Verfügung gestellten Räumlichkeiten statt.
(2) Falls aufgrund höherer Gewalt die Räumlichkeiten
für die Musikschule nicht nutzbar sind,
können die Unterrichtsstunden, soweit die
technischen Voraussetzungen bei den Schülern
gegeben sind, Online gehalten werden.
§ 7 Angebote im Online-Unterricht
(1) Unterricht in Kursen (z. B. Theorieunterricht,
Music Production, …) können zum Teil auch
Online angeboten werden.
(2) Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft oder
eines Schülers, bei dem ein persönlicher Kontakt
nicht möglich ist, können übergangsweise auch
Online-Stunden vereinbart werden.
(3) Bei Ausfall des Unterrichts aufgrund höherer Gewalt,
kann die Musikschule für einen begrenzten Zeitraum
den Unterricht komplett auf Online-Unterricht
umstellen, sofern die technischen Voraussetzungen
bei den Schülern gegeben sind. Ist kein Online-
Unterricht möglich, werden Nachholstunden
vereinbart.
§ 8 Ferien und Ausnahmeregelungen
Während der Schulferien in Baden-Württemberg (bewegliche Ferientage sind teilweise kommunal geregelt und betreffen nur die jeweilige Kommune) und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Unterrichtsgebühr ist unabhängig von den Ferien eine Semestergebühr, die monatlich zu 6 gleichen Raten gezahlt werden kann. Im Übrigen gelten die entsprechenden Bestimmungen der Schulordnung.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Steinen, den 22.04.2021
gez. Braun, Verbandsvorsitzender
Anlage: Gebührenverzeichnis
- gültig ab 1.9.2021